Bauleitplanung
Die Bauleitplanung kann als das wichtigste Instrument bei der Gemeindeplanung bezeichnet werden. In diesem zweiteiligen Verfahren wird als vorbereitende Planung der Flächennutzungsplan aufgestellt und dann in der verbindlichen Bauleitplanung die Bebauungspläne für die einzelnen Bereiche einer Gemeinde festgelegt.
Somit wird die bauliche und sonstige Nutzung der einzelnen Grundstücke in unseren Mitgliedsgemeinden geregelt. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Ablauf und den Inhalt dieser Bauleitplanung rechtlich vor. In der Regel erfolgt diese, wie bereits genannt, zweistufig:
- Flächennutzungsplan - vorbereitender Bauleitplan
Darstellung der vorhandenen und geplanten Nutzungen für das gesamte Gemeindegebiet, ohne Rechtsverbindlichkeit für die Einwohner - Bebauungsplan - verbindlicher Bauleitplan
Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planungsabsichten für die Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Der B-Plan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen. Dadurch gelten für alle Personen innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes dieselben Vorschriften für die Erstellung eines Bauvorhabens.
In manchen Fällen kann als Zwischenstufe ein informeller Rahmenplan aufgestellt. Manchmal ersetzt dieser einen Bebauungsplan, oft für einen Großteil des Gemeindegebietes.