Briefwahlinfos
Jeder und jede Wahlberechtigte, welche(r) in das Wählerverzeichnis eingetragen und am Wahltag verhindert ist, seine bzw. ihre Stimme im zugewiesenen Wahllokal abzugeben, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Das Briefwahllokal für die Bundestagswahl 2025 ist ab Dienstag, den 11. Februar 2025 zu den jeweiligen Öffnungszeiten für Publikumsverkehr geöffnet. Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann ab Erhalt der Wahlbenachrichtig angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 versandt.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeit von 4 Arbeitstagen.
Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei uns eingegangen sein!
Wie werden Wahlberechtigte benachrichtigt?
Die Wahlberechtigten werden zur Bundestagswahl mittels Wahlbenachrichtigung bis zum 02. Februar 2025 benachrichtigt. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber denkt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich schnellstmöglich an uns wenden (Telefon: 036042-7570, E-Mail: wahlen@vg-fahner-hoehe.de).
Wann und Wo kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen sollte so früh wie möglich und kann bis spätestens 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, auf einem der folgenden Wege gestellt werden:
- per Einwurf der ausgefüllten wahlbenachrichtigungskarte in den Briefkasten der VG
- schriftlich an VG Fahner Höhe, Wahlamt, Markt 7, 99958 Tonna
- per Online-Antrag
- durch sonstige dokumentierbare Übermittlung
- vom 11.02.2025 bis 21.02.2025 auch mündlich, direkt im Briefwahllokal: Markt 7, 99958 Tonna
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Für die schriftliche Antragstellung ist die Verwendung des Antrages, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist, am zweckmäßigsten. Ebenfalls ist eine formlose Antragstellung möglich, hierfür werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, gegebenenfalls abweichende Versandanschrift und Unterschrift benötigt.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Für Wahlscheinanträge, die nach dem 18. Februar 2025 gestellt werden, wird aufgrund der Postlaufzeit von 4 Arbeitstagen die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Briefwahllokal dringend angeraten.Wie wird per Brief gewählt?
Briefwähler/-innen erhalten mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt, auf dem genau erläutert ist, was zu tun ist. Im Briefwahllokal wird die Verfahrensweise durch die Mitarbeiter/-innen erläutert.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Es können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, welche am Wahltag bis 18:00 Uhreingegangen sind. Für eine rechtzeitige Beantragung und Rücksendung der Wahlbriefe ist der Briefwähler selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Postlaufzeiten von ca. 4 Arbeitstagen. Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, bei Inlandsversand spätestens am Donnerstag vor der Wahl, bei Versand aus dem Ausland entsprechend früher, zur Post gegeben werden. In der letzten Woche vor der Wahl ist die direkte Briefwahl im Briefwahllokal oder der Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft anzuraten. Der Einwurf der Wahlbriefe in den Briefkasten der VG (Markt 7, 99958 Tonna) kann noch bis zum Wahltag, 18:00 Uhr erfolgen.
Was kann ich tun, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalte?
Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zugehen, kann im Briefwahllokal bis spätestens Samstag, den 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Sie haben glaubhaft zu versichern, dass die beantragten Briefwahlunterlagen Ihnen nicht zugegangen sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Wahl im Wahllokal nach Beantragung von Briefwahlunterlagen nur dann möglich ist, wenn der ausgestellte Wahlschein im Wahllokal vorgelegt werden kann.Welche Kosten fallen für Briefwähler an?
Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind innerhalb Deutschlands kostenfrei. Briefwähler haben gegebenenfalls nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen.
Wann und wo wird das Briefwahlergebnis ermittelt?
Der Briefwahlvorstand tritt am Abend des Wahltages im Rathaus der VG (Markt 7, 99958 Tonna) zusammen und ermitteln dort ab 18 Uhr das Briefwahlergebnis durch Auszählung der Stimmzettel.