Öffentliche Auslegungen
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Für einige gesetzlich geregelte Planungen (z. B. Bauleitplanverfahren) ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach festen Vorgaben vorgeschrieben.
Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft mitgeteilt. Die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Bauwaltung oder der Hauptverwaltung der VG.