Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist dies jedoch nur mit einer von Ihnen abgegebenen Einverständniserklärung möglich. Bei Ehejubilaren benötigen wir die Einverständniserklärung beider Eheleute.
Die Einverständniserklärung kann online heruntergeladen (Geburtstags-, Ehejubiläum) oder als Vordruck in der Verwaltung abgeholt werden. Schicken Sie diese dann bitte ausgefüllt und unterschrieben postalisch an die VG Fahner Höhe, Markt 7, 99958 Tonna oder per Mail an service@vg-fahner-hoehe.de.
Die Veröffentlichung findet ab Mitte Januar 2025 monatsweise im nichtamtlichen Teil der jeweiligen Mitgliedsgemeinde statt. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes und der Veröffentlichung in der Regel zwei Wochen liegen und Ihre Einverständniserklärung deshalb einen Monat vor Veröffentlichung in der Verwaltung vorliegen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Lucas Gürtler
Gemeinschaftsvorsitzender
VG Fahner Höhe