Die Gemeinde Dachwig führt zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Dachwig für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Dachwig für das Gewerbegebiet „Ochsenland“ mit Begründung kann in der Zeit vom 12. September 2024 bis zum 11. Oktober 2024 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe im Bereich Öffentliche Auslegungen eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Auslegungszeitraum zur Einsichtnahme im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe, Markt 7, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 036042 - 757 30 eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen – schriftlich oder zur Niederschrift – vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Aschenbach
Bürgermeister
Gemeinde Dachwig