Der/Die Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Amtszeit beginnt am 01.09.2025 und beträgt 6 Jahre (§ 48 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung). Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen.
gez.
Heiko Krtschil
Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender